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Landtag
Vom zweifelhaften Vorgehen der CDU beim neuen Stasi-Gesetz
Bei einer Anhörung im Justizausschuss meldete die Opposition
gewichtige Bedenken gegen das neue Überprüfungs-Verfahren an
Von Eike Kellermann
Erfurt - Der Streit um die weitere Überprüfung
von Abgeordneten auf eine Stasi-Tätigkeit hält an.
Das zeigte sich gestern bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU. Die Regierungsfraktion will die bis zum Ende dieser Legislaturperiode befristete Überprüfung noch vor der Landtagswahl verlängern und auf Spitzel der politischen Kriminalpolizei der DDR, der sogenannten K I, ausdehnen. Schon morgen soll der Landtag das Gesetz bei einer Sondersitzung beschließen.
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Ab 2011 sollen Stasi-Akten - hier in Suhl - nicht mehr
zur Überprüfung von Amtsträgern genutzt werden dürfen.
Foto/Archiv: ari
Die Opposition ist äußerst misstrauisch, ob die CDU das Stasi-Thema nicht im Wahlkampf missbraucht. Zwar erhielt das Gesetz gestern Rückendeckung.
Die Einbeziehung der K I "ist zu begrüßen", sagte Herbert Ziehm von der Birthler-Behörde.
Im Stasi-Unterlagengesetz sei die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit und K I gleichgestellt.
Trotzdem ist der Verdacht der Opposition nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen.
So gibt es rechtliche Bedenken, die der von der Linkspartei geladene Sachverständige
äußerte, der Rechtsanwalt und sächsische Linken-Politiker Klaus Bartl.
SPD nennt es heuchlerisch
Er bezweifelte etwa, ob der Thüringer Gesetzgeber fast 20 Jahre nach dem Ende der DDR eine Tätigkeit für die K I erstmalig in sein Überprüfungsgesetz aufnehmen darf. Bartl vertrat die Suhler Abgeordnete Ina Leukefeld vor dem Verfassungsgericht. Nach dessen Urteil vom Juli dieses Jahres wurde sie zu Unrecht vom Landtag als "parlamentsunwürdig" eingestuft. Mitte der achtziger Jahre war sie knapp anderthalb Jahre inoffizielle K-I-Mitarbeiterin. Laut dem derzeitigen Thüringer Stasi-Gesetz ist ein Abgeordneter dann parlamentsunwürdig, wenn er "nachhaltig und zum Schaden anderer Bürger für das MfS/AfNS tätig gewesen ist".
Mit Blick auf die von der CDU geplante Neufassung warnte Bartl deshalb: "Es geht nicht, es zu tun, weil es Frau Leukefeld gibt." Problematisch sei es zudem, jetzt ein Gesetz für die künftigen Abgeordneten zu beschließen, obwohl die Wahlkampagne schon in vollem Gang ist. Neben den rechtlichen Bedenken schürt auch das Vorgehen der CDU Zweifel an ihren Absichten. Durchpeitschen wolle sie das Gesetz, warf ihr der SPD-Justizpolitiker Uwe Höhn vor: "Dieses Spiel ist 20 Tage vor der Landtagswahl so perfide wie heuchlerisch."
Die Regierungsfraktion offenbarte einen zumindest fahrlässigen Umgang mit der Wahrheit. Sie erweckte etwa den Eindruck, die Opposition sei gegen eine weitere Überprüfung. Die Sozialdemokraten wie die Linkspartei sind nach eigenem Bekunden ausdrücklich dafür. Sie haben jedoch Vorbehalte gegen eine überstürzte Gesetzgebung sowie das eigentliche Prüfverfahren. Selbst vier der neun Verfassungsrichter hatten sich daran gestoßen, dass nur ein fünfköpfiges Gremium des Landtags über die "Parlamentsunwürdigkeit" befindet.
CDU-Fraktionschef Mike Mohring berichtete vorige Woche vor Journalisten, dass die SPD der verkürzten Gesetzgebung zugestimmt habe. Einen Tag später stellte Höhn klar, dass bei dieser Zustimmung die Absichten der CDU nicht zu erkennen waren. Vor allem die brisante Ausweitung auf die K I sei nachgeschoben worden.
Hier offenbart sich eine dritte Fragwürdigkeit. Laut Mohring will die CDU in der Frage von K I lediglich "den gesetzgeberischen Willen aus der Vergangenheit klarstellen". Im Klartext: Frühere Landtage hätten die Abgeordneten eigentlich auch auf K-I-Spitzeleien prüfen wollen, aber vergessen, dies in das Gesetz zu schreiben.
Diese Darstellung steht im Gegensatz zur mündlichen Urteilsbegründung im Fall Leukefeld. Der Präsident des Verfassungsgerichtes, Harald Graef, führte damals aus, der Thüringer Gesetzgeber habe sich "vielfach" mit dem Problem K I beschäftigt. Dass er dazu schweige, sei beredt. Graefs Fazit: "Von einer unbewussten Lücke kann nicht ausgegangen werden."
Quelle: http://www.freies-wort.de
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