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Tom Moak(R)

12.08.2009, 09:44
 

Bedenken gegen Stasi-Gesetz

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Gutachter meldet Bedenken gegen Stasi-Gesetz an

Das von der CDU-Fraktion vorgelegte Stasi- Überprüfungsgesetz
für Abgeordnete bleibt juristisch umstritten.

Bei einer Anhörung des Landtags-Justizausschusses
am Dienstag in Erfurt verwies Herbert Ziem


Erfurt (dpa/th)


von der Stasi-Unterlagenbehörde darauf, dass eine Überprüfung von
Abgeordneten nur bis Ende 2011 und nicht wie in Thüringen vorgesehen
bis 2014 möglich sei. Das sehe das Stasi- Unterlagengesetz so vor, sagte
Ziem.

Der Rechtsanwalt Klaus Bartl meldete auch verfassungsrechtliche
Bedenken gegen die CDU-Regelung an.

Er hält es für problematisch, wenn während der bereits laufenden
Wahlvorbereitung ein solches Gesetz verabschiedet wird.


Quelle: http://www.stz-online.de

,.-

Tom Moak(R)

12.08.2009, 09:55

@ Tom Moak

Der Streit um die weitere Überprüfung

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Landtag
Vom zweifelhaften Vorgehen der CDU beim neuen Stasi-Gesetz

Bei einer Anhörung im Justizausschuss meldete die Opposition
gewichtige Bedenken gegen das neue Überprüfungs-Verfahren an
Von Eike Kellermann

Erfurt - Der Streit um die weitere Überprüfung
von Abgeordneten auf eine Stasi-Tätigkeit hält an.



Das zeigte sich gestern bei einer Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU. Die Regierungsfraktion will die bis zum Ende dieser Legislaturperiode befristete Überprüfung noch vor der Landtagswahl verlängern und auf Spitzel der politischen Kriminalpolizei der DDR, der sogenannten K I, ausdehnen. Schon morgen soll der Landtag das Gesetz bei einer Sondersitzung beschließen.


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Ab 2011 sollen Stasi-Akten - hier in Suhl - nicht mehr
zur Überprüfung von Amtsträgern genutzt werden dürfen.


Foto/Archiv: ari


Die Opposition ist äußerst misstrauisch, ob die CDU das Stasi-Thema nicht im Wahlkampf missbraucht. Zwar erhielt das Gesetz gestern Rückendeckung.

Die Einbeziehung der K I "ist zu begrüßen", sagte Herbert Ziehm von der Birthler-Behörde.

Im Stasi-Unterlagengesetz sei die inoffizielle Tätigkeit für Staatssicherheit und K I gleichgestellt.

Trotzdem ist der Verdacht der Opposition nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen.

So gibt es rechtliche Bedenken, die der von der Linkspartei geladene Sachverständige
äußerte, der Rechtsanwalt und sächsische Linken-Politiker Klaus Bartl.


SPD nennt es heuchlerisch


Er bezweifelte etwa, ob der Thüringer Gesetzgeber fast 20 Jahre nach dem Ende der DDR eine Tätigkeit für die K I erstmalig in sein Überprüfungsgesetz aufnehmen darf. Bartl vertrat die Suhler Abgeordnete Ina Leukefeld vor dem Verfassungsgericht. Nach dessen Urteil vom Juli dieses Jahres wurde sie zu Unrecht vom Landtag als "parlamentsunwürdig" eingestuft. Mitte der achtziger Jahre war sie knapp anderthalb Jahre inoffizielle K-I-Mitarbeiterin. Laut dem derzeitigen Thüringer Stasi-Gesetz ist ein Abgeordneter dann parlamentsunwürdig, wenn er "nachhaltig und zum Schaden anderer Bürger für das MfS/AfNS tätig gewesen ist".

Mit Blick auf die von der CDU geplante Neufassung warnte Bartl deshalb: "Es geht nicht, es zu tun, weil es Frau Leukefeld gibt." Problematisch sei es zudem, jetzt ein Gesetz für die künftigen Abgeordneten zu beschließen, obwohl die Wahlkampagne schon in vollem Gang ist. Neben den rechtlichen Bedenken schürt auch das Vorgehen der CDU Zweifel an ihren Absichten. Durchpeitschen wolle sie das Gesetz, warf ihr der SPD-Justizpolitiker Uwe Höhn vor: "Dieses Spiel ist 20 Tage vor der Landtagswahl so perfide wie heuchlerisch."

Die Regierungsfraktion offenbarte einen zumindest fahrlässigen Umgang mit der Wahrheit. Sie erweckte etwa den Eindruck, die Opposition sei gegen eine weitere Überprüfung. Die Sozialdemokraten wie die Linkspartei sind nach eigenem Bekunden ausdrücklich dafür. Sie haben jedoch Vorbehalte gegen eine überstürzte Gesetzgebung sowie das eigentliche Prüfverfahren. Selbst vier der neun Verfassungsrichter hatten sich daran gestoßen, dass nur ein fünfköpfiges Gremium des Landtags über die "Parlamentsunwürdigkeit" befindet.

CDU-Fraktionschef Mike Mohring berichtete vorige Woche vor Journalisten, dass die SPD der verkürzten Gesetzgebung zugestimmt habe. Einen Tag später stellte Höhn klar, dass bei dieser Zustimmung die Absichten der CDU nicht zu erkennen waren. Vor allem die brisante Ausweitung auf die K I sei nachgeschoben worden.

Hier offenbart sich eine dritte Fragwürdigkeit. Laut Mohring will die CDU in der Frage von K I lediglich "den gesetzgeberischen Willen aus der Vergangenheit klarstellen". Im Klartext: Frühere Landtage hätten die Abgeordneten eigentlich auch auf K-I-Spitzeleien prüfen wollen, aber vergessen, dies in das Gesetz zu schreiben.

Diese Darstellung steht im Gegensatz zur mündlichen Urteilsbegründung im Fall Leukefeld. Der Präsident des Verfassungsgerichtes, Harald Graef, führte damals aus, der Thüringer Gesetzgeber habe sich "vielfach" mit dem Problem K I beschäftigt. Dass er dazu schweige, sei beredt. Graefs Fazit: "Von einer unbewussten Lücke kann nicht ausgegangen werden."


Quelle: http://www.freies-wort.de



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Tom Moak(R)

13.08.2009, 12:00

@ Tom Moak

Landtag beschließt neues Gesetz zur Abgeordnetenüberprüfung

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Landtag beschließt neues Gesetz zur Abgeordnetenüberprüfung

13. August 2009

Im Thüringer Landtag ist am Donnerstag der umstrittene Gesetzesentwurf
der CDU zur Stasi-Überprüfung von Abgeordneten beschlossen worden.


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Das Gesetz sieht vor, dass Parlamentarier auch in der fünften Wahlperiode
auf eine frühere Spitzel-Vergangenheit überprüft werden.


Zudem soll die bisherige Regelung auf Ex-Spitzel der Abteilung K1
der DDR-Kriminalpolizei erweitert werden.


CDU-Fraktionschef Mike Mohrung sagte, man dürfe ehemalige
Stasi-Spitzel nicht aus ihrer Verantwortung entlassen.

«Solange die Opfer leiden, dürfen wir die Täter
nicht ungeschoren davonkommen lassen»,
sagte Mike Mohring.

CDU-Fraktionsvize Christian Carius betonte, es bestehe
«nach wie vor ein hohes öffentliches Interesse an Aufklärung».

Die Linke stelle zudem «immer wieder Stasi-Spitzel auf, das ist skandalös».

Der Fraktionsvorsitzende der Linken, Dieter Hausold warf
der CDU eine «politische Instrumentalisierung des Themas» vor.

Ein anderer Umgang mit der Abgeordnetenüberprüfung sei «möglich und notwendig».

Die neue Regelung bleibe zudem juristisch anfechtbar. Das Bundesgesetz
zur Nutzung von Stasi-Unterlagen laufe 2011 aus. Rechtliche Bedenken
bestehen nach Ansicht der Linken auch wegen der bereits laufenden
Briefwahl für die Landtagswahl.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Uwe Höhn, kritisierte
ebenfalls den Zeitpunkt der Verabschiedung des Gesetzes kurz vor der Wahl.
Er sprach sich gegen eine fortgesetzte Regelüberprüfung und für eine verdachts-
und anlassbezogene Überprüfung nach dem Vorbild des Bundestags aus.

na/ddp


Quelle: http://www.news-adhoc.com

,.-

Tom Moak(R)

13.08.2009, 14:42

@ Tom Moak

Landtag beschließt Gesetz zur Stasi-Überprüfung

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Thüringen

Landtag beschließt Gesetz zur Stasi-Überprüfung

Der Thüringer Landtag hat am Donnerstag mit den Stimmen der
CDU das umstrittene Gesetz zur Überprüfung von Abgeordneten
auf eine mögliche Stasi-Mitarbeit beschlossen.


Nach dem von der CDU vorgelegten Gesetz können Überprüfungen bis zum
Jahr 2014, also dem Ende der kommenden Legislaturperiode stattfinden.

Das bisher geltende Gesetz läuft am 30. August dieses Jahres aus.

CDU-Fraktionschef Mike Mohring sagte, das Gesetz setze ein klares Signal
für die kommenden Abgeordneten. Sein Fraktionskollege Siegfried Jaschke
sagte, solange es Stasi-Opfer gebe, müssten die Täter benannt werden.

Über diese Vergangenheit dürfe nicht der Mantel des Schweigens gelegt werden.


Ein Mitarbeiter der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen vor einem Aktenschrank.


Die Linke und die SPD stimmten aus juristischen Gründen gegen das Gesetz.

Es sei verfassungsrechtlich bedenklich, sagte der Linke-Abgeordnete
André Blechschmidt. Er verwies darauf, dass nach bundesdeutscher
Rechtslage Stasi-Überprüfungen nur noch bis Ende 2011 möglichen
seien.

Linke-Fraktionschef Dieter Hausold warf der CDU vor, ein kompliziertes
Thema für den Wahlkampf zu instrumentalisieren. Juristisch fragwürdig
sei auch, ein Gesetz, das Abgeordnete betrifft, auf den Weg zu bringen,
während bereits die Briefwahl zur Wahl des neuen Landtags laufe.

"Ihnen geht es eben nicht um die Aufarbeitung der Vergangenheit,
sondern darum, sich ins rechte Licht zu setzen", sagte Hausold.

Der SPD-Abgeordnete Uwe Höhn bezeichnete das Gesetz als
"populistischen Popanz". Die Regelungen hätten auch nach
der Landtagswahl verabschiedet werden können, da sich
alle Parteien übereinstimmend für eine Stasi-Überprüfung
ausgesprochen hätten. Mit ihrem Vorgehen versuche die CDU
als frühere Blockpartei, sich als Bewahrer der Ordnung zu
stilisieren, sagte Höhn. "Das kauft ihnen doch keiner ab."


Zuletzt aktualisiert: 13. August 2009, 12:25 Uhr

Quelle: http://www.mdr.de
,.-

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