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Regierungsakten: Kontinuität des Schweigens

verfasst von Tom Moak(R), 22.06.2009, 22:58

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Regierungsakten

Kontinuität des Schweigens

Von Peter Carstens


22. Juni 2009

Historische Akten bergen Wahrheiten, die den Gang der Geschichtsschreibung verändern können: Wer hätte gedacht, dass der Polizist Karl-Heinz Kurras kein rechtsautoritärer Totschießer war, sondern ein bezahlter Stasi-Spitzel und Anhänger des Sozialismus? Vierzig Jahre lang ruhte das Geheimnis des Ohnesorg-Mörders im Unbewussten, dann entdeckten zwei Historiker die Akten im Berliner Stasi-Archiv. Der Fund verwandelte den Blick auf die Geschichte der Studentenbewegung und die Entstehung des Linksterrorismus in Deutschland.

Zum Glück für die Forscher lagen die Kurras-Akten in einem Depot der untergegangenen DDR. Hätte es sich nämlich um einen Westvorgang gehandelt, wäre er wohl unter Verschluss geblieben. Denn die bürokratischen Nachfahren der alten Bundesrepublik bewachen das Schrifttum ihrer Zeit wie ein Sprengstoffdepot. Geschichtsschreibung entsteht vielen Behörden und Ministerien am liebsten in Form kleiner Festschriften, in denen Unangenehmes ausgespart wird. Die braune Vergangenheit der Geheimdienste und des Bundeskriminalamtes?

Der Wiedereinstieg der NS-Elite im Bonner Auswärtigen Amt? Unappetitlich, Schwamm drüber.

Die heimlichen Verbindungen Bonner Politiker in den frühen siebziger Jahren zu palästinensischen Terroristen? – „Sperrung verlängert“.

Der Tod des Uwe Barschel aus Sicht deutscher Dienste?

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In der Bundesbehörde BStU für die Stasi-Unterlagen in Berlin


Die DDR ist hin, die Sachwalter des Regimes können nicht verhindern, dass in den hinterlassenen Akten ihrer Machenschaften geforscht wird. Ganz anders steht es im Westen. Hier wirkt die Kontinuität des Schutzschweigens. Sie trifft natürlich nicht alle Vorgänge. Jedes Jahr wandern Tausende alte Akten an die Archive und können eingesehen werden. Wird es allerdings politisch brisant, erscheinen die Statuswächter einer staatlich gelenkten Geschichtsschreibung an den Archivpforten.

Das Kanzleramt hütet riesige Schätze

So hütet das Kanzleramt riesige Schätze seiner turbulenten Vergangenheit von 1949 bis zum gestrigen Tage. Das Bundesarchiv bekommt davon fast nichts. Zwar sollen Akten nach dem internen Leitbild des Bundesarchivs „die Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte“ sichern und „die rückblickende Kontrolle von Regierung und Verwaltung“ ermöglichen. Aber das mag für andere gelten, nicht für das Kanzleramt. Außer natürlich der politische Zweck heiligt das Vorhaben: 1998, beispielsweise, als die Regierung Kohl kurz vor ihrer Abwahl eigene Leistungen dokumentieren wollte, wurden unter Umgehung der Fristen des Archivgesetzes und der Verschlusssachenanordnung mehr als 400 vertrauliche Akten aus den Jahren 1989/1990 für eine Sonderedition freigegeben. Eine hübsche Sammlung, die zugleich das Willkürregime bei der Aktenfreigabe eindrucksvoll belegt.


Geheimniskrämerei, Angst vor demokratischer Öffentlichkeit, panische Furcht vor der Freiheit der Wissenschaft – das sind die Motive derer, die mit Fristenverlängerungen, kreativ definierten „Sicherheitsinteressen“ und „Datenschutzerwägungen“ Einsichtnahmen verhindern. Mit „Datenschutz“ beispielsweise hüten der Bundesnachrichtendienst und andere Dienststellen bis heute die Selbstauskünfte und Identitäten von knapp achtzig ehemaligen Mitarbeitern des BND, die in den sechziger Jahren entfernt wurden, weil sie nachweislich in nationalsozialistische Verbrechen verwickelt waren.

Einen üblen Schlag erlitten die Geheimverwalter des Herrschaftswissens in Kanzleramt, Auswärtigem Amt und Verteidigungsministerium, als Innenminister Schäuble (CDU) im Juni 2006 eine „Verschlusssachenanordnung“ (VSA) in Kraft setzte, die mehr als ein halbes Jahrhundert nach Gründung der Bundesrepublik den Anschluss an moderne, demokratische Normen in der Geschichtswissenschaft markierte. Mit einer Übergangsfrist bis 2011 sollten, bei wenigen Ausnahmen, alle Akten der Forschung zugänglich werden, die dann älter sind als dreißig Jahre. So sah es wenigstens Paragraph 9 der VS-Anordnung vor, dem die oben genannten Ministerien in einer Glasnost-Minute zugestimmt hatten. Doch bald gewannen die Depotwächter die Oberhand zurück.

Zur gleichen Zeit übrigens wurde vom Kanzleramt ein Projekt der BND-Führung beerdigt, Akten zur Amtsgeschichte von dem renommierten Historiker Gregor Schöllgen aufarbeiten zu lassen. Die VS-Anordnung des Innenministeriums wurde boykottiert. Angeblich gab es zu wenig Personal für die Aktenfreigabe, oder es hieß, sie widerspreche elementaren Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik; und überhaupt. Im Oktober 2008 hat der Innenminister dann die Regelung „unbefristet aufgehoben“. Angeblich liegen in Depots des Bundesarchivs in Sankt-Augustin-Hangelar und Freiburg mehr als 100.000 als Verschlusssache eingestufte historische Akten, die von Forschern bisher nicht eingesehen werden dürfen.

Verschlussfrist von 50 Jahren?

Schäuble wurde dafür heftig kritisiert, ungerechterweise, wie er fand, wo er sich doch sonst so für die „Bürgergesellschaft“ engagiert, Verteidigungsministerium und Auswärtiges Amt seien die Bremser. Bei der Diskussion einer Neuregelung der VSA wurde von dort denn auch der Vorschlag gemacht, die bisherigen Verschlussfristen einfach auf fünfzig Jahre zu verlängern. Auf diese Weise blieben beispielsweise die Jahre des Terrorismus in der alten Bundesrepublik noch wenigstens fünfzehn Jahre vor jeglicher Aktenherausgabe verschont. Danach könnte man sie ja wieder mit „Sicherheitserwägungen“ begründet verschließen.

Die Regelung, die das Innenministerium nun den anderen Ressorts vorschlägt, kommt den Kritikern vom Historikerverband etwas entgegen, die Schäuble und seinen Kollegen Steinmeier (SPD), Jung (CDU) und de Maizière (CDU) in einem Brief vom 6. März 2009 vorgeworfen hatten, sie behinderten die Forschung und brächten die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Wissenschaft in Gefahr. Solche Urteile sind keine schöne Begleitmusik für Bundeskanzlerin Merkel, die in diesen Wochen als Repräsentantin deutscher Geschichte Gedenkveranstaltungen zum 60. Geburtstag der Bundesrepublik und zum 20. Jahrestag des Mauerfalls besucht.

Die Historiker verlangten unterdessen einen Umgang mit vertraulichen Akten, „der in einem demokratischen Gemeinwesen selbstverständlich sein sollte“.

Nach Schäubles Vorschlag soll die Dreißig-Jahre-Frist in vier Stufen doch noch eingeführt werden. Die erste Stufe, Akten von 1949 bis 1959, soll bis 2012 genommen werden. 2024, fünfundsiebzig Jahre nach Gründung der Bundesrepublik wären dann in Historikerbegriffen Standards erreicht, wie man sie selbst in Russland immerhin schon Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts vorfand. Das Innenministerium will die Sache möglichst bald ins Kabinett bringen. Diese Ankündigung ist zugleich ein Wink an die zuständigen Beamten in den anderen Häusern, um die Gespräche in interministeriellen Arbeitsrunden etwas zu ölen.

Schäuble jedenfalls hat keine Lust mehr, bei öffentlichen Auftritten und demnächst auf Wahlveranstaltungen
gefragt zu werden, warum die Regeln des Aktenzugangs in der Bundesrepublik Deutschland ihre Vorbilder,
etwas sarkastisch ausgedrückt, eher in Nordkorea als Nordamerika zu haben scheinen.

Text: F.A.Z.
Bildmaterial: dpa


Quelle: http://www.faz.net



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