Tom Moak's little Forum

zurück zur Homepage
Forums-Ausgangsseite

log in | registrieren

zurück zur Übersicht
Thread-Ansicht  Board-Ansicht
Garfield jun.

13.03.2006, 23:06
 

TOP 1...sollen hier schon wieder Akten vernichtet werden ?

TOP 1...sollen hier schon wieder Akten vernichtet werden ?
DLFM Nachgefragt:

Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter

Sendezeit: 12.01.2006 19:39
Autor: Jung, Dorothea
Programm: Deutschlandfunk
Sendung: DLF-Magazin
Länge: 04:44 Minuten

ALARMMELDUNG: Hörbeitrag bitte Lautsprecher einschalten

. . . hier können sie den Tonbeitrag hören

und bitte lassen Sie das niemals zu, dass die Aktenlage von

Braunschweig zur Vernichtung nach Berlin "sozialistisch umgelagert" wird,

...niemals! denn da ist der
[image] Wurm drin


Garfield jun.

Hausmeister Krause

13.03.2006, 23:19

@ Garfield jun.
 

Re: NA DANN SCHAUEN WIR MAL

.
[quote="Info's"]

Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Otto-Braun-Str. 70-72
10178 Berlin

Fon: +49 (030) 2324-7200
Fax: +49 (030) 2324-7210

E-Mail: buero@stiftung-aufarbeitung.de


Internet: www.stiftung-aufarbeitung.de


Die Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist eine

bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts.

Vertretungsberechtigt: Rainer Eppelmann, MdB (Vorstandsvorsitzender)

Rechtsaufsichtsbehörde: Bundesministerium des Innern

Alt-Moabit 101 d,

10559 Berlin


Internet-Redaktion: Dr. Sabine Roß
[end/quote]

.

Hausmeister Krause

13.03.2006, 23:25
(editiert von Edda, 23.05.2006, 22:21)

@ Hausmeister Krause
 

Re: @ tipitie

.
[quote="aufklärer"]

@ tipitie - na jedenfalls sollte der neubrandenburger wohnwagen-

besitzer jetzt wissen, dass sie nicht identisch mit h.t. sind.

danke auch.

da wird er sich bauchpinselnderweise freuen.

und übrigens, der kater ist ein jounalist.

der auch schon zugeschnappt hat.

und ob sie es glauben oder nicht.

da sind manche ganz schnell übergeschnappt.

oder eingeschnappt.

ganz wie sie wollen und die stiftung aufarbeitung

ist allein wegen des namens schon gut.

lesen sie mal, was AUFARBEITUNG bedeutet.

insofern haben sie recht. die sind gute aufarbeiter.


aufklärer
[end/quote]


.

Hausmeister Krause

13.03.2006, 23:44
(editiert von Edda, 23.05.2006, 22:23)

@ Hausmeister Krause
 

es ist ja nicht zu fassen . . "Aktenvernichtung"

» »
.
[quote="Info's"]

es ist ja nicht zu fassen ......"Aktenvernichtung"

der Kerl hat ein ganzes Volk 15 Jahre lang . .."Verarscht"


[image]


.......auf Steuerzahler´s Kosten !

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages


Vorsitz

"Enquete-Kommission Überwindung der Folgen der SED-Diktatur im Prozess der Deutschen Einheit"




Stellvertretendes Mitglied

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend




kann mal jemand bitteschön herausfinden, was die

"Enquete-Kommission Überwindung der Folgen der SED-Diktatur".... gekostet hat?

ist doch jetzt alles für'n Arsch ......... rausgeschmissenes Steuergeld was für die

Betroffenen der SBZ / DDR Diktatur als Hilfeleistung wesentlich besser Angelegt gewesen wäre!

Genau mit diesem Geld wäre den Opfern der DDR - Diktatur

nachhaltig zur Überwindung Ihrer Situation geholfen worden!



Pfui Teufel!!

Freitag der 13. Januar 2006 13:13 Uhr


[end/quote="Info's"]


» Update: . . . . hier geht`s weiter zu Archi:
.

,.-

Archi

12.04.2006, 13:17
(editiert von Archi, 12.04.2006, 13:40)

@ Garfield jun.
 

Strafvereitelung im Amt

Strafvereitelung im Amt


... juristisch gesehen ist das ein ganz klarer Fall.

Wenn jemand als Minister und Dienstvorgesetzter den Befehlt gibt, Akten zu vernichten,
um damit eine rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Strafverfolgung zu verhindern,
so ist das eine Strafvereitelung im Amt.

Das ist in der Bundesrepublik Deutschland so, und das war sogar in der DDR so, wenigstens theoretisch

oder besser rechtlich worauf es hier ankommt.

Dass es in der Praxis nicht immer so war, wissen wir seit langer Zeit – soweit es die DDR betrifft.
Dass auch die Praxis in der Bundesrepublik manchmal anders ist, müssen wir gelegentlich feststellen.
Dass die Amtsträger in der DDR nach der deutschen Einheit nur dann für die in den vernichteten Akten
dokumentierten Straftaten hätten bestraft werden können, wenn es auch gegen das Strafrecht der DDR
verstoßen hatte, war und ist völlig klar und niemals strittig; in manchen Fällen könnte man hinzusetzen: leider.

Dass Eppelmann dieses Argument als Ausrede benutzt, ist also abwegig und greift nicht.

Man könnte also fragen, warum hat die Bundesministerin der Justiz,
Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, das Geständnis von Rainer Eppelmann
nicht postwendend und pflichtgemäß an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Nun ist zwar DDR-Unrecht wie diese Strafvereitelung seit einigen
Jahren schon verjährt, aber da gibt es einige Ausnahmen.

Solange jemand nämlich der Immunität unterliegt
– Herr Eppelmann war viele Jahre Bundestagsabgeordneter – ruht die Immunität,
so dass sich die Verjährungsfrist um diese Zeiten nach hinten verschiebt;
auch das ist rechtlich ganz klar.


Also Herr Staatsanwalt/Frau Staatsanwältin, wann übernehmen Sie ......?


Bleibt noch ein pikantes Element in der ganzen Sache.

Der Strafvereitler im Amt hat heute den Vorsitz in der Stiftung Aufarbeitung.

„Aufarbeitung“ heißt, wenn man im Wörterbuch nachsieht, u.a.
soviel wie Recykling ohne Denglish, z.B. Einstampfen von alten Akten;

und darin hat der Mann ja Erfahrung.


Archie



§ 258 StGB [Strafvereitelung]

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, dass er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder dass eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

§ 258a StGB [Strafvereitelung im Amt]

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

Und im Strafgesetzbuch der DDR war das so geregelt:

§ 233 StGB [Begünstigung]

(1) Wer nach der Begehung einer Straftat dem Täter oder einem Beteiligten Beistand leistet, um ihn der Strafverfolgung zu entziehen oder ihm die Vorteile aus der Straftat zu sichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren, mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft oder von einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege zur Verantwortung gezogen.

(2) Sind dem Täter die Umstände bekannt, nach denen die Vortat als Verbrechen zu beurteilen ist oder leistet er die Begünstigung seines Vorteils wegen, wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung bestraft.

(3) Von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist abzusehen, wenn die Begünstigung einem nahen Angehörigen gewährt wird, um ihn der Strafverfolgung zu entziehen.

.

Dr. Sorge

07.09.2007, 21:46

@ Archi
 

strafvereitelung im amt

hallo aktenvernichter,

und bitteschön was ist denn das hier?

jetzt mache ich mir aber sorgen um sie!

dr.sorge

zurück zur Übersicht
Thread-Ansicht  Board-Ansicht
Tom Moak's little Forum | Kontakt
2135 Postings in 688 Threads, 5 registrierte User, 9 User online (0 reg., 9 Gäste)
powered by my little forum  ^